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Mietminderung wegen zu hoher Raumtemperatur

Bei einer Mietminderung, die der Mieter wegen einer zu hohen Raumtemperatur geltend macht, müssen auch die Außentemperaturen berücksichtigt werden. Die Innentemperaturen allein sind für die Annahme, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, nicht aussagekräftig. Die substantiierte Darlegung des Mangels der Mieträume erfordert nicht nur die genaue Angabe der Raumtemperaturen, sondern auch der damit korrespondierenden Außentemperaturen.

Ansonsten würde im Hinblick auf die Klimaerwärmung und den damit einhergehend prognostizierten Temperaturanstieg das Risiko der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit allein dem Vermieter überbürdet, der allgemein herrschende Umweltbedingungen naturgemäß nicht beeinflussen kann....

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