02623 - 80080 | info@schwaderlapp.de

Mieterhöhung eingeschränkt - Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Miete

In bestimmten zeitlichen Abständen darf der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen. Bis zu welcher Höhe der Mieter zustimmen muss, richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete.


Bisher galt als Mietpreisbremse der Mietpreis, der in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurde. Dieser Zeitraum wurde nun mit dem "Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete" auf sechs Jahre verlängert. Das Gesetz ist zum 1.1.2020 in Kraft getreten.

Damit sollen kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen, damit ging auch ein Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete einher.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

 

Kontakt

Schwaderlapp Immobilien GmbH

Mühlenweg 2
56235 Ransbach-Baumbach
Telefon: +49 2623 80080
Telefax: +49 2623 800880
E-Mail: info@schwaderlapp.de

Fly and Help

Schwaderlapp Immobilien GmbH gehört dem Unterstützer-Kreis der Reiner-Meutsch-Stiftung FLY & HELP an.

zur Website

Premiumpartner

Immowelt Platin Partner.

Immo Scout24.

IVD

Mitglied Immobilienverband Deutschland IVD

zur Website

2021 Partner IVD-Marktforschung